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Blumenvase

Tarife

Seit Juli 2022 kann die psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet werden (Anordnungsmodell, Tarif: CHF 154.80 / Stunde). Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einer Allgemeinmedizinerin, einem Kinderarzt, einer Psychiaterin oder einem Facharzt für psychosomatische Medizin angeordnet werden. Jede Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen bei einer psychologischen Psychotherapeutin oder einem psychologischen Psychotherapeuten. Ein Austausch zwischen der anordnenden Fachperson und der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten ist erforderlich, um gemeinsam die Erneuerung der Anordnung zu beurteilen. Bei mehr als 30 Sitzungen wird ein psychiatrisches Gutachten erstellt, das an die Versicherung weitergeleitet wird, um die Erstattung der Kosten für die Fortsetzung der Psychotherapie zu gewährleisten. In Krisensituationen kann eine Anordnung für 10 Psychotherapiesitzungen von einer Personen mit einem Facharzttitel aus allen medizinischen Fachbereichen verschrieben werden.

Weitere Informationen zum Anordnungsmodell finden Sie hier.

Weiterhin möglich ist es, die Therapie selbst zu bezahlenEine Therapie- oder Beratungssitzung dauert in der Regel 60 Minuten (inkl. 10 Minuten Vorbereitungs- und Dokumentationszeit) und kostet CHF 180.-.

Zu beachten: Das Erstgespräch dauert etwas länger als die darauffolgenden regulären Sitzungen (ca. 75 bis 90 Min., inkl. Vorbereitungs- und Dokumentationszeit) und wird dementsprechend verrechnet.

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ich erlaube mir bei kurzfristigen Terminabsagen oder versäumten Terminen ohne Absage ein Ausfallhonorar von CHF 90.00 zu verrechnen. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.

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